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Vertragsabschluss und –inhalt
Mit der schriftlichen Anmeldung und deren schriftlicher Bestätigung wird zwischen dem Veranstalter, Herrn Thomas Gesper, und dem Unterzeichner der Anmeldung (Vertragspartner) ein Vertrag geschlossen, für welchen nachfolgend genannte Bedingungen gültig sind.
Durch die schriftliche Anmeldung bucht der Vertragspartner für eine oder mehrere Personen (Teilnehmer) bzw. sich selbst, die verbindliche Teilnahme an einem durch den Veranstalter angebotenen Fußballcamp, Trainingslager oder Turnier. Der Vertragspartner muss in jedem Fall volljährig und mündig sein. Die Anmeldung von minderjährigen Teilnehmern kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Im Falle von Anmeldungen Minderjähriger durch Vertreter eines Vereins muss dieser die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten hierfür haben.
Vertragsinhalt ist die Teilnahme an der durch den Vertragspartner gewünschten Veranstaltung (z.B. Fußballcamp, Trainingslager, Turnier), welche durch den Veranstalter angeboten und durchgeführt wird. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung der angebotenen Veranstaltungen ist auf der Internetseite www.TAG-Fussballcamp.de ersichtlich bzw. direkt beim Veranstalter erhältlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch unangekündigt Programmänderungen vorzunehmen.
Zahlungsbedingungen
Nach der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner eine Rechnung über den Veranstaltungspreis bzw. eine Anzahlung (ca.10%), welche durch Überweisung auf das angegebene Konto oder per Barzahlung zu begleichen ist. Das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel ist unbedingt einzuhalten. Wird die Anzahlung nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, gilt die Anmeldung als storniert. Ein verspätet eingehender Anzahlungsbetrag wird in diesem Fall zurückerstattet.
Der Restbetrag (=Veranstaltungspreis abzüglich Anzahlungsbetrag) ist ebenfalls bis zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu begleichen. Wird der Restbetrag nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, kann der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein verspätet eingehender Restbetrag wird in diesem Fall zurückerstattet. Ein bereits geleisteter Anzahlungsbetrag wird zur Unkostendeckung verwendet und nicht zurückerstattet. Durch einen Ausschluss eventuell entstehende Unkosten hat der Vertragspartner zu tragen.
Verhinderungsfall / Abbruch
Feriencamps und Trainingslager werden in der Regel nur bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 8 Personen durchgeführt. Wird eine Veranstaltung aus diesem oder einem anderen Grund nicht durchgeführt, werden alle durch die Vertragspartner bereits geleisteten Zahlungen vom Veranstalter in vollem Umfang zurückerstattet.
Wird eine Veranstaltung durch den Veranstalter abgebrochen, erhält der Vertragspartner seinen bezahlten Veranstaltungspreis anteilig zurück. Der Veranstalter hat die Pflicht, beim Eintreten eines zum Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung führenden Grundes, die Vertragspartner umgehend zu informieren.
In beiden vorab genannten Fällen (Ausfall/Abbruch durch Veranstalter) erlöschen alle sich aus der Anmeldung/Buchung ergebenden gegenseitigen Ansprüche beiderseitig in vollem Umfang. Dem Vertragspartner durch einen Ausfall bzw. einen Abbruch einer Veranstaltung bedingt entstehende Unkosten werden vom Veranstalter nicht erstattet.
Der Vertragspartner hat das Recht, die Buchung einer Veranstaltung bis zum Zeitpunkt des auf der Rechnung für den Restbetrag angegebenen Zahlungsziels ohne Angabe eines Grundes zu stornieren. Der Anzahlungsbetrag wird in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet.
Im Fall einer späteren Stornierung bzw. Nichtteilnahme wird der Veranstaltungspreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit, Verletzung) voll zurückerstattet. Im Fall des Abbruchs der Teilnahme aus wichtigem Grund durch den Teilnehmer selbst wird der Veranstaltungspreis anteilig zurückerstattet. Liegt kein wichtiger Grund vor, wird der Anzahlungsbetrag zur Unkostendeckung verwendet und nicht erstattet. Die Beurteilung der Wichtigkeit eines Verhinderungs- / Abbruchgrundes liegt ausschließlich im Ermessen des Veranstalters.
Verhaltensregeln / Ausschluss
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der durch den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung beauftragten Trainer, Übungsleiter und Betreuer Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer hat sich außerdem gemäß am Veranstaltungsort gültiger Hausordnungen etc. zu verhalten.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen erteilte Anweisungen und/oder gültige Hausordnungen etc., kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird der bezahlte Veranstaltungspreis, auch anteilig, nicht zurückerstattet!
Haftungsausschluss
Für alle entstehenden Schädigungen und/oder Verletzungen während der Teilnahme an einer Veranstaltung übernehmen der Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen (z.B. Trainer, Übungsleiter und/oder Betreuer) keine Haftung. Davon ausgenommen sind Schädigungen und/oder Verletzungen, welche auf mutwilliges oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Für alle Schäden, welche ein Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung verursacht, ist der Vertragspartner (Erziehungsberechtigte oder Verein) bzw. dessen Haftpflichtversicherung, welcher den betreffenden Teilnehmer angemeldet hat, gegenüber dem Geschädigten in vollem Umfang haftbar.
Gesundheit
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer nur in gesundem und sportlich voll belastbarem Zustand an der Veranstaltung teilnehmen. Darüber hinaus erfolgt die Teilnahme grundsätzlich auf eigene Gefahr!
Sämtliche Kosten, welche durch eventuelle Verletzungen und/oder Erkrankungen während der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, müssen durch die Krankenversicherung des anmeldenden Vertragspartners oder Erziehungsberechtigten abgedeckt sein oder gehen zu Lasten des anmeldenden Vertragspartners oder Erziehungsberechtigten.
Sonstiges
Alle während der Veranstaltung von den Teilnehmern erstellten Fotos, Videos und Tonaufnahmen dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Internet, Presse, Fernsehen) des Veranstalters unentgeltlich genutzt werden.
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